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© KZT-Technik SEUBERT / Uni-Kat
KFZ-Technik SEUBERT (Uni-Kat) Metallkatalysatoren-Neubestückung / Metallträger / Flexrohre
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der KFZ-Technik SEUBERT / Uni-Kat Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Geltung der Bedingungen 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KFZ-Technik SEUBERT erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Vertragsabschluß 2.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die KFZ-Technik SEUBERT 30 Tage gebunden. 2.2 Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit keine schriftlichen Bestätigung der KFZ-Technik SEUBERT. Lehnt die KFZ-Technik SEUBERT nicht binnen 2 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. 2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die KFZ-Technik SEUBERT sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. 2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Verträge 3.1 Die Verträge zwischen der KFZ-Technik SEUBERT und dem Kunden sind ja nach Art der Leistung Kaufverträge oder Werksverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen bestimmen sich ausschließlich nach den vorliegenden Geschäfts- und Lieferbedingungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die KFZ- Technik SEUBERT Finanzierungsvorschläge vermittelt hat. 4. Preise, Preisänderungen 4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Die KFZ- Technik SEUBERT berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen. 4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der KFZ-Technik SEUBERT. Liegen diese um mehr als 10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5. Lieferzeiten 5.1 Liefertermine und -fristen sind für die KFZ-Technik SEUBERT nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Gerät die KFZ-Technik SEUBERT in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. 5.2 Die Dauer der von dem Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der KFZ-Technik SEUBERT beginnt. 5.3 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die KFZ- Technik SEUBERT oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen. 6. Versand und Gefahrtragung 6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person Übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Betriebsgelände der KFZ-Technik SEUBERT verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 6.2 Die KFZ-Technik SEUBERT ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern. 7. Gewährleistung und Haftung 7.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen diesem zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die KFZ-Technik SEUBERT nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewähr- leistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. 7.3 Offensichtliche Mängel sind der KFZ-Technik SEUBERT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, so werden jedwede Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind, in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung der KFZ-Technik SEUBERT bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus. Vor Überprüfung des geltend gemachten Mangels, die innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat, besteht für die KFZ-Technik SEUBERT keine Verpflichtung zur Ersatzlieferung. 7.4 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies hat unverzüglich, innerhalb von max. 14 Tagen schriftlich zu geschehen. 7.5 Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Lieferung von gebrauchten Teilen. Diese erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. In gleicher Weise ist natürlicher Verschleiß von der Gewährleistung ausgeschlossen. 7.6 Die Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe dieses Paragraphen sowie nach Maßgabe einer von der KFZ-Technik SEUBERT im Einzelfall gewährten Garantie sind nur gegeben, wenn der Einbau der von der KFZ-Technik SEUBERT bezogenen Teile durch eine Fachwerkstatt erfolgt ist und hierbei die maßgeblichen Einbauvorschriften eingehalten worden sind. Abweichende Vereinbarungen gelten erst dann, wenn sie von der KFZ-Technik SEUBERT schriftlich bestätigt worden sind. 7.7 Die KFZ-Technik SEUBERT steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskünften und Rat über die Verwendung und den Einbau der von ihr gelieferten Teile zur Verfügung. Eine diesbezügliche Haftung setzt jedoch voraus, dass hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und gezahlt worden ist. 7.8 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl der KFZ-Technik SEUBERT als auch gegenüber deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Jedwede Haftung der KFZ-Technik SEUBERT für entstandene Einbau-, Ausbau- oder sonstige Kosten sowie für mittelbare Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. 7.9 Der Kunde verpflichtet sich, den mangelhaften Artikel zur Überprüfung innerhalb von 14 Tagen nach der Reklamation der KFZ-Technik SEUBERT zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die der KFZ-Technik SEUBERT aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder zukünftig entstehen, behält sich die KFZ-Technik SEUBERT das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 8.2 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der KFZ-Technik SEUBERT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug. ist die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die KFZ-Technik SEUBERT liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 9. Zahlung 9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die KFZ-Technik SEUBERT oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen. 9.2 Rechnungen der KFZ-Technik SEUBERTÂ sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. 9.3 Die KFZ-Technik SEUBERT behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. 9.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p. A. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Zinsschadens bleibt vorbehalten. 9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der KFZ-Technik SEUBERT nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. 10. Rückgaberecht 10.1 Die KFZ-Technik SEUBERT nimmt jeden von ihr gelieferten und vom Kunden angenommenen Lagerartikel, ausgenommen gebrauchte Teile, innerhalb einer Frist von 8 Tagen gegen Warengutschrift zurück, falls der Artikel noch unbenutzt ist und in der Originalverpackung kostenfrei zurückgegeben wird. Dem Kunden wird eine Gutschrift in Höhe des Warenkaufpreises erteilt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ebenfalls möglich. Ausgenommen von der Rückgabe sind Einzelteile / Restposten / Elektro- und Elektronikteile sowie Sonderbestellungen. 11. Lieferung von Altteilen durch den Kunden 11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompletten Zustand vorab kostenfrei an die KFZ-Technik SEUBERT zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch die KFZ-Technik SEUBERT oder ihres Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung der KFZ-Technik SEUBERT die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder auf dessen Wunsch entsorgt. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 12.1 Erfüllungsort ist D-75179 Pforzheim. 12.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der KFZ-Technik SEUBERT das Amtsgericht Pforzheim oder das Landgericht Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist. 13. Verschiedenes 13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich verwirklicht. 13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung. 14. Datenschutz 14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die KFZ-Technik SEUBERT die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert. -> AGB - Als PDF-Download hier klicken <- -> Datenschutzerklärung als PDF-Download <-
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